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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohn-Wirtschaftstrakt in ähnlichem Fachwerkgefüge wie Haus Nr. 9. Im Gegensatz zum Nachbargebäude werden die Eckständer durch starke K-Streben verfestigt. Besonders auffällig ist die ähnliche, friesartige Reihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses. Im linken Gebäudeteil öffnet eine hohe Tordurchfahrt den Zugang in den rückwärtigen Grundstücksbereich. Das Gebäude stammt aus der Mitte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |