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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit einem Gerüstraster um 1700, an den Eckständern Mannfiguren mit weit ausgreifenden Fußstreben, auf denen der erste benachbarte Bundständer aufsitzt. Ebensolche Fachwerkkonfiguration im Zwerchhaus. Die deutlich vortretenden Balkenköpfe sind mit einem Wulst/Kehle-Profil versehen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |