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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmal geschnittenes, zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit bemerkenswertem Gerüstraster im Obergeschoss: dort Mannfiguren mit besonders weit ausladenden Fußstreben und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern. Die Kopfknaggen der Mannfiguren und die Fußstreben sind wellenförmig beschnitten. Im Bereich des stark geneigten Geschossüberstandes ziert ein eingelegter Perlstab die Füllhölzer. Am Zwerchhaus findet sich eine ähnliche Fachwerkkonfiguration, die in das erste Drittel des 18. Jhs. datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |