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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das schmale Fachwerkgebäude aus der Mitte des 18. Jhs. ohne Zwerchhaus mit stark gebogenen 3/4-Streben im Obergeschoss ist als wichtiger Teil der Zeilenbebauung aus städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal. Es setzt auf Grund seiner geringen Größe eine deutliche Zäsur im Verlauf der benachbarten Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |