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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Markantes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit einem Gerüstraster im Obergeschoss, das in das Jahr 1643 datiert. An den Eckständern finden sich Mannfiguren mit weit ausladenden Fußstreben, die durch zusätzliche Kopfbänder in das statische Gefüge einbezogen werden. Im Brüstungsbereich verläuft eine Aneinanderreihung von Feuerböcken mit Herzmotiv. Zwerchhaus wohl um 1780 mit einfach gebildeten Mannfiguren an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich eingestellt. Das Gebäude, welches das Straßenbild in diesem Bereich der Zeilenbebauung prägt, ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |