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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus besticht durch seine ungewöhnliche Fachwerkkonstruktion im Obergeschoss: dort an den Eckständern kurze, geschweifte Fußstreben, darüber oberhalb des Riegels ansetzende, lange Kopfbänder, die mit einem Riegel verblattet sind. An den Bundständern verfestigen konvergierende Fußstreben die Konstruktion. Ähnliche Fachwerkkonfiguration im aufgesetzten Zwerchhaus. Das Gebäude aus dem Ende des 17. Jhs. ist aus architekturhistorischen und städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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