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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es ist zweizonig wie das benachbarte Gebäude Hauptstraße 76. Unter dem Putz scheint ein Fachwerkgefüge vermutlich aus der Zeit um 1700 weitgehend ungestört erhalten zu sein. Die zugehörige Hofstelle ist durch neu errichtete Bauten nicht mehr historisch erlebbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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