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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
An der Ecksituation zur Engen Gasse erhebt sich ein an der Traufseite mit Blechplatten verkleidetes Wohnhaus in drei Stockwerken. Die einsichtige Giebelseite verfügt über ein klar strukturiertes Gerüstraster aus einfach verriegelten Stockwerk- bzw. 3/4-Streben. Der Geschossüberstand vom Erd- zum Obergeschoss ist kräftig artikuliert. Das Haus, das zum Ende des 18. Jhs. erbaut wurde, ist aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |