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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Inschriftlich im Untergeschoss datiertes Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1636. In den ersten beiden Geschossen jedoch jüngeres, konstruktives Fachwerkgerüst aus Stockwerkstreben mit einfacher Verriegelung. Im Zwerchhaus Teile erhaltener originaler Bausubstanz, bestehend aus Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben am Bundständer, einfache Mannfiguren an den Eckständern. Rechts daneben schließt ein zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude in Rähmbauweise über hohem Sandsteinsockel mit konstruktivem Gerüstraster und Backsteinausfachung an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |