Schusterstraße 44
Schusterstraße 44 - Scheune -
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Werra-Meißner-Kreis
Bad Sooden-Allendorf
Allendorf
  • Schusterstraße 44
Flur: 15
Flurstück: 75/2

Zweigeschossiges, in der Zeilenbebauung freistehendes Wohnhaus mit einem Fachwerkgefüge aus dem Ende des 17. Jhs., bestehend aus K-Streben an den Eckständern und asymmetrisch angeordneten Diagonalstreben in den Brüstungsgefachen. An der Unterkante der Schwelle Klötzchenfries, an den Füllhölzern Eierstab. Zwerchhaus in einfacher Fachwerkkonfiguration später aufgesetzt. Im rechtsseitigen Bereich erhebt sich ein aus der Straßenflucht herausgenommener Anbau in einem Fachwerkgefüge, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern, wohl um 1760. Gegenüber dem Wohnhaus befindet sich ein Wirtschaftsgebäude in StänderRähm-Mischbauweise; im Obergeschoss prächtiges Fachwerkgefüge aus Mannfiguren mit geschweiften Fußstreben, Hals- und Brustriegeln, wohl aus der Erbauungszeit des Anbaues.

Seitlich der Hofanlage befindet sich unterhalb der Schusterstraße im Anschluss an den anstehenden Felsen der in zwei Abschnitten gemauerte Gewölbekeller. Er gehört möglicherweise zu einer früheren Bebauung der jetzigen Gartengrundstücks und dürfte vor dem Dreißigjährigen Krieg entstanden sein. Dre Keller ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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