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Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus mit konstruktivem Fachwerkgerüst aus einfach verriegelten Stockwerkstreben und Backsteinausfachung setzt an dem abknickenden Verlauf des Straßenzuges einen weit sichtbaren Fixpunkt und ist somit aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert. Darüber hinaus repräsentiert das Gebäude ein großmaßstäbliches, städtisches Wohnhaus, wie es in zweckmäßiger Architektur zu Beginn des 19. Jhs. entstand. Siehe Witzenhausen, dort zahlreiche Beispiele.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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