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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ebenso wie das benachbarte Haus Nr. 62 wurde das Gebäude im ersten Drittel des 19. Jhs. in einem konstruktiven Fachwerkraster errichtet. Das symmetrisch angelegte Fachwerkgerüst des hohen Gebäudes setzt mit seinen einfach verriegelten Stockwerkstreben einen beachtenswerten städtebaulichen Akzent im Verlauf der Zeilenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |