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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit aufgesetztem Zwerchhaus. An den Eck- und Bundständern Mannfiguren, die mit Nasen und Wülsten besetzt sind. Im Brüstungsbereich friesartige Reihung konvergierender Fußstreben. Das Gebäude, das über eine typische Fachwerkkonstruktion des späten 18. Jhs. verfügt, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |