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Ackerbürgerhaus repräsentativer Größe am Abschluss des Straßenzuges aus dem Beginn des 18. Jhs. mit Mannfiguren an den Eckständern, im Brüstungsbereich des Obergeschosses Feuerböcke. Zwerchhaus mit ebensolcher Fachwerkkonfiguration wie das Obergeschoss, im Brüstungsbereich hier jedoch eine friesartige Aneinanderreihung von Fußstreben. Auf Grund der markanten Fassadengestaltung ist das Gebäude schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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