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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Markantes, schmal geschnittenes Fachwerkgebäude in schmucklosem Fachwerkraster ohne ausgebildete Gerüstfiguren. Die Fenster werden durch gerade Streben und Brustriegel eingefasst. An der Unterkante der Schwelle dickes Tauband, darunter an den Füllhölzern Eierstab. Das Haus aus dem späten 17. Jh. ist aus architekturtypologischen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |