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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges, schmales Fachwerkgebäude aus der Mitte des 17. Jhs. in einer Ausdehnung von vier Gefachen in einer einfachen Fachwerkkonfiguration, bestehend aus 3/4-Streben mit einfachem Riegel an den Eckständern. Das aufgesetzte Zwerchhaus über dem Kniestock datiert aus dem 19. Jh. Als Teil der kleinmaßstäblichen Bebauung in diesem Bereich des Straßenzuges ist das Gebäude aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |