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Markantes Fachwerkgebäude in repräsentativer Größe, verputzt. Die Fachwerkkonfiguration ist in der rechts am Gebäude vorbeilaufenden Gasse einsichtig: dort an Eck- und Bundständern starke K-Streben, an den Eckständern Fußstreben, die mit Flachschnitzdekor besetzt sind. Das Haus setzt im Verlauf der Zeilenbebauung einen deutlichen Blickpunkt und ist daher aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal. Angeschlossen ist links ein dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit aufgesetztem Zwerchhaus. Die Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 18. Jhs. besteht aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern im ersten Obergeschoss und im Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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