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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Um 1800 erbautes, zweigeschossiges Wohnhaus mit breit gelagertem Zwerchhaus in klar gegliederter Fachwerkkonfiguration aus doppelt verriegelten Mannfiguren an den Eckständern des Obergeschosses, am Zwischenständer konvergierende Fußstreben. Im Erdgeschoss klares Raster aus Streben und Riegeln, im Zwerchhaus Mannfiguren mit leicht gebogenen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |