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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In regelmäßigem Gerüstraster erbautes Wohnhaus über hohem Sandsteinsockel aus der Mitte des 19. Jhs. mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen. An der linken Seite spätere Erweiterung mit einer Zufahrt in den Hofbereich. Der Eingang wird von einer einläufigen Sandsteintreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |