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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus, dessen Kern in die Mitte des 17. Jhs. datiert. Die ursprüngliche Gestalt deutet die Fachwerkstruktur des Obergeschosses mit dem kräftigen, aufgeblatteten Brustriegel und den dort aufsitzenden Streben in den Eckgefachen an. An der Unterkante der Schwelle eingelegte Schiffskehlen mit Eierstab, Füllhölzer mit Zahnschnitt. Kniestock und Zwerchhaus jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |