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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Gebäude setzt mit seinem einfachen aber markanten Fachwerkgefüge einen deutlichen straßenzugprägenden Akzent in der Häuserzeile. Die Eckständer werden von kräftigen 3/4Streben, die Bundständer von konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich verfestigt. Das aus städtebaulichen Erwägungen schützenswerte Haus wurde um 1750 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |