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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeteilte, traufständig erschlossene Wirtschaftsgebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Rechts eine Scheune in lebhafter Fachwerkkonfiguration mit K-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses. Im Erdgeschoss hat sich eine originale rundbogige Türfüllung erhalten. Angeschlossen ist links ein Wirtschaftsgebäude mit einem Zwerchhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in Ständer-Rähm-Mischbauweise. Das Untergeschoss diente, wie die als Oberlichter ausgebildeten Lüftungsöffnungen zeigen, als Stall. Im Obergeschoss befanden sich belüftete Lagerböden. Als erhaltene Wirtschaftsgebäude mit überkommener Fachwerkkonstruktion sind die Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |