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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus, dessen Fachwerkgefüge aus dünnen Hölzern ein bescheidenes Gepräge symmetrischen Zuschnitts bildet: an den Eck- und Bundständern des Obergeschosses Mannfiguren mit zum Teil gebogenen Fußstreben, an den Zwischenständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Ein Geschossüberstand ist kaum ausgebildet. Die Fachwerkkonfiguration erlaubt eine Datierung um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |