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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. mit bemerkenswertem Fachwerkverband im Obergeschoss: dort an den Eckständern Mannfiguren, deren Fußstreben so weit ausgreifen, dass der benachbarte Stiel in die Fußstrebe einzapft. Die Bundständer werden von einfachen Fußstreben versteift. An der Unterkante der Schwelle findet sich eine schlichte Abfasung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |