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Traufständiges Wohnhaus, dessen Kern in die Mitte des 17. Jhs. weist. Erhaltene Reste aus der Erbauungszeit finden sich im Bereich des Geschossüberstandes mit Zahnschnittprofilen und schuppenartigem Flachschnitzdekor. Die Fachwerkkonstruktion des Hauses verzichtet auf jede Form von Schmuckmotiven und kommt ohne ausgebildete Fachwerkfiguren aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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