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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Wohnhaus mit verbreitertem Zwerchhaus aus der Mitte des 18. Jhs., dessen Fachwerkgefüge ein regelmäßiges, sparsames Raster auszeichnet, welches lediglich durch die Mannfiguren an den Eckständern des Obergeschosses geprägt wird. Die Haustür mit Oberlicht und der Türrahmen stammen aus dem späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |