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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. mit wenig jüngerem Zwerchhaus. Das Fachwerkgefüge des ersten Obergeschosses wird durch eine regelmäßige Konstruktion aus Mannfiguren und konvergierenden Fußstreben versteift. Die Streben weisen in Höhe der unteren Riegel eine deutliche Abknickung auf. Im Zwerchhaus finden sich K-Streben an den Eckständern.
Nach Nordosten, zur Obersten Straße weisend, schließt sich eine Scheune aus dem Ende des 19. Jhs. mit breitem Zwerchhaus aus der Erbauungszeit in konstruktivem Fachwerkraster mit Fußstreben an Eck- und Bundständern an. Am traufseitigen Scheunentor befinden sich die Reste eines rundbogig geschlossenen Portals. Als eines der wenigen erhaltenen Wirtschaftsgebäude ist die Scheune als Kulturdenkmal schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |