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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Um 1800 erbautes Fachwerkwohnhaus mit zeittypischer, schlichter Fachwerkkonfiguration, bestehend aus Mannfiguren an den Eckständern des Obergeschosses mit weit ausgreifenden, gebogenen Fußstreben. Die Haustür mit Oberlicht stammt aus der Zeit um die Jahrhundertwende. In das verbretterte Zwerchhaus sind zwei Ladeluken und eine Öffnung für im Dachstuhl beheimatete Tauben eingeschnitten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |