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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Auf der Schwelle inschriftlich datiertes Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1825 in schmucklosem, konstruktivem Gerüstraster mit 3/4-Streben an den Eckständern, die, einfach verriegelt, über den folgenden Zwischenständer hinwegreichen. Die Balkenköpfe sind kräftig, aber schmucklos ausgebildet. Besonders charakteristisch für das Haus ist die hohe Sockelzone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |