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Das Gebäude wurde in einem Gerüstraster errichtet, das eine typische Konfiguration aus der Mitte des 18. Jhs. vergegenwärtigt: an den Eckständern des Obergeschosses Mannfiguren mit ausladenden Fußstreben, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben an den Zwischenständern. Zwerchhaus in einfacher Fachwerkkonstruktion später aufgesetzt. Als bezeichnender Bestandteil der Zeilenbebauung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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