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Eingeschossiges, freistehendes Wohnhaus mit Kniestock, das 1923 der Architekt Husmann auf dem Westhang des Johannisberges plante; das Gebäude selbst ist durch sein Mansarddach mit Schopf, das auf der Giebelseite auf Brüstungshöhe fortgeführten Traufgesims und der insgesamt symmetrischen Konzeption der Westfassade einerseits traditionalistisch, nimmt andererseits mit der betonten Plastizität der abgeschrägten Ecken und der eingezogenen Loggia im Erdgeschoß expressionistische Elemente auf. In dem vor der Westseite des Gebäudes fallenden Gelände eine Garage im gleichen Naturstein wie das Sockelgeschoß des Wohnhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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