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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohnhaus in Ecklage zur Hohlgasse mit einer markanten Fachwerkkonfiguration, die in das Ende des 17. Jhs. zu datieren ist. Das kräftige, symmetrisch angelegte Gerüstraster setzt sich aus K-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Zwischenständern zusammen. Der Geschossüberstand ist kräftig ausgebildet. Als hervorgehobene Zäsur in diesem Kreuzungsbereich des Straßenzuges ist das Haus von ortsbildprägender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |