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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus mit Teilen aus dem 17. Jh., das unter Verwendung der restaurierten Originalfassade neu aufgebaut wurde. Das Fachwerkgefüge des schmalen Gebäudes wird durch eine 3/4-Strebe bzw. eine kurze Fußstrebe an den Eckständern verfestigt. Im mittleren Brüstungsgefach befindet sich ein Andreaskreuz. Das markante, schmale Haus ist als Blickpunkt im Verlauf der Zeilenbebauung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |