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Teil der Gesamtanlage:
Waldisstraße
Massivbau mit Klinkerverblendung über nahezu quadratischem Grundriss in zwei Geschossen mit einem steil aufsteigenden Mansarddach. Besonders auffallend sind die neoromanischen Formzitate, wie etwa die gekuppelten Fenster, die von einem halbrund geschlossenen Blendbogen überfangen werden. Das großzügig angelegte Wohnhaus aus dem späten 19. Jh. ist aus architekturtypologischen und sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |