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Teil der Gesamtanlage:
Waldisstraße
Am Ende des Straßenzuges erhebt sich ein groß dimensioniertes Doppelwohnhaus aus dem Ende des 19. Jhs. mit einer bemerkenswerten Grundrissdisposition. An den Gebäudeecken befinden sich vorgelagerte Kopfbauten, die das Treppenhaus beherbergen. Von dort aus gelangt man in die Wohnungen, von wo aus ein verglaster Laubengang Zugang zu den einzelnen Zimmern bietet. Als ein großzügig angelegtes Mietshaus, das ein wohlhabendes Bürgertum ansprach, ist das Gebäude aus architekturgeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |