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An der Straße zwischen Allendorf und Sooden wurde im Jahr 1910 eine qualitätvolle, im äußeren Erscheinungsbild weit gehend erhaltene Villa gebaut. Das in den Formen einer romantischen Landhausarchitektur erbaute Haus mit repräsentativen Gestaltungselementen wie Säulen und Erkern entstand in Anlehnung an die Architektur von Tessenow und Muthesius.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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