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In dem ersten Drittel des 20. Jhs. erbaute Fabrik, deren Werkräume sich um einen schmalrechteckigen Innenhof gruppieren. Das verputzte Mauerwerk des lang gestreckten Gebäudes wird von kräftigen, dicht stehenden Lisenen parzelliert. In die derart ausgegrenzten Flächen wurden hohe Rechteckfenster gebrochen, die dem Innenraum Licht in ausreichender Menge zuführten. Im straßenseitigen Gebäudetrakt befinden sich die Wohnung des Besitzers und Verwaltungsräume. Als ein relativ ungestörtes Industriegebäude aus dem Beginn des 20. Jhs. ist die Fabrik aus architekturgeschichtlichen Aspekten schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |