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Zweigeschossiges, traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. mit aufgesetztem Zwerchhaus. Im Obergeschoss Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, deren Fußstreben leicht gebogen sind. Dazwischen erstreckt sich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben. Im Untergeschoss wegen der Hochwassergefahr hoher Sockelbereich. Darüber ebenso wie im Zwerchhaus jüngeres Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |