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Schlichtes, dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. in einfacher Konstruktion, die von 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an Eck- und Bundständern akzentuiert wird. An der giebelseitigen Fassade sind doppelt verriegelte Stockwerkstreben sichtbar. Im hinteren Grundstücksbereich erhebt sich eine Scheune über hohem Sandsteinsockel. Die Gebäudegruppe ist als markanter Blickpunkt vor der Zufahrt zum Festplatz aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |