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Stattliche Mühlenanlage an der Zufahrt auf den Festplatz, bestehend aus dem Wohnhaus, dem Mahlwerksgebäude, einem hohen Silo sowie zwei Wirtschaftsgebäuden und einer rundbogig geschlossenen Sandsteinbrücke. Wohnwirtschaftsgebäude in einfacher Fachwerkkonstruktion aus dem 19. Jh., mit einfach verriegelten, nahezu geschosshohen Streben. Rechts ist der Wirtschafts-, links der Wohnbereich angesiedelt. Der massive Silo stammt wohl aus den 20er Jahren des 20. Jhs. Scheunen in Ständerkonstruktion. Die Anlage ist aus sozialgeschichtlichen und technischen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |