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In einem Engpass im Verlauf des Straßenzuges befindet sich das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Mühle mit asymmetrisch gestalteter Fachwerkkonfiguration, bestehend aus 3/4-Streben und Mannfiguren an Eck- und Bundständern. Das großvolumige Gebäude aus der Mitte des 18. Jhs. außerhalb des Altstadtbereiches ist als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |