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Freistehendes Einfamilienhaus, das der Friedberger Jugendstilarchitekt Christian Karl Freundlieb 1911 für Herrn W. Kern aus Bad Nauheim errichten ließ; die in sich ruhende Gestaltung des zweigeschossigen, über hohem Sockel sich erhebenden Wohnhauses mit Fußwalmdach hat ihren Gegensatz in einer bewegten Gartenplanung mit einer Terrassenkaskade auf dem abfallenden Gelände vor der Süd-West-Seite des Gebäudes. Das Grundstück auf dem Süd-West-Hang des Johannisberges erfuhr durch die Gartengestaltung insgesamt eine künstlerische Modellierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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