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Vor dem Steintor befindet sich auf einem platzartig ausgewiesenen Terrain der sog. „Brunnen vor dem Tore", eine einfache, pfeilerartige Anlage, bestehend aus einem Sandsteinstumpf und einem aus Messing gefertigten Auslaufrohr. Eine Inschrifttafel belegt die folkloristische Bedeutung der Anlage: „Franz Schubert komponierte sein volkstümlich gewordenes Lied im Jahre 1827 nach einem Text von Wilhelm Müller, der durch dieses Motiv von Brunnen und Linde zu seinem Gedicht angeregt wurde."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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