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Die Hospitalmühle, die sich in einer dreiseitigen Baugruppe jenseits der Heiliggeistkapelle erhebt, wurde in einem regelmäßig gebildeten Fachwerkverband aus dem 19. Jh. abgezimmert. Die Zufahrt in den Gebäudekomplex ist mit altem Pflaster belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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