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In dem sog. Kreger'schen Jagdhaus, ein neogotischer Sandsteinquaderbau aus dem Jahr 1831 mit zweiteiligen Spitzbogenfenstern und Fischblasenmaßwerk, wurden Fenster aus der Kapelle der Allendorfer Kreuzkirche verbaut. Das Haus, das auf Grund seiner Schmuckformen und seiner idyllischen Lage in der Waldeinsamkeit romantischem Gedankengut folgt, ist aus architekturgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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