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Im Verlauf der Kasseler Straße in Richtung Helsa befindet sich eine gründerzeitliche Stadterweiterung mit typisch großformatigen Häusern aus dem Ende des 19. und Beginn des 20. Jhs. Die Staffel der schützenswerten Häuser setzt, vom Stadtzentrum kommend, mit dem Gebäude Kasseler Straße 41 und Kasseler Straße 12 ein. Besonders erwähnenswert ist im unteren Abschnitt dieser Gesamtanlage das Amtsgerichtsgebäude aus dem späten 19. Jh. sowie eine Fabrik aus dem frühen 20. Jh., die das Ensemble abschließt.
In dem unteren Bereich des Straßenzuges - Kasseler Straße 1 bis 39 - säumt eine typische Bebauung aus der Mitte des 19. Jhs. die Gesamtanlage. Es handelt sich um traufständig erschlossene Häuser mit einfacher Fachwerkkonstruktion in schmucklosem Gerüstraster. Das abschließende Satteldach der Gebäude ist häufig mit einem Zwerchhaus versehen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |