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Die Gesamtanlage II wurde abseits der Durchgangsstraße an einem steil aufgehenden Hügel angelegt, dessen Bebauung weit sichtbar ist. Besonders auffällig sind zwei Häuser am „Kleinen Berg", deren Ständer-Rähm-Mischkonstruktionen in eine Bauzeit weist, die im späten 16. Jh. anzusiedeln ist. Ein anderes, ebenfalls aus dem 16. Jh. stammendes Fachwerkwohnhaus, befindet sich „Am Mühlgraben".
In nördlicher Richtung wird die Gesamtanlage am Grundriss der aufgehenden Terrasse von einer Bebauung aus dem 18. Jhs. abgegrenzt, deren historische Bausubstanz erhebliche Störungen aufweist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |