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Im innerstädtischen Bereich erstreckt sich gegenüber der Kirche eine schützenswerte Gesamtanlage, die im Bereich Fünffensterstraße/Wilhelm-Speck-Platz angesiedelt ist. Die in der Fünffensterstraße befindlichen Gebäude sind zum Großteil Fachwerkwohnhäuser, deren baulicher Kern aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. stammt. Jenseits der Straße verläuft die ausgegrenzte Gesamtanlage weiter und schließt die Bebauung des Wilhelm-Speck-Platzes ein.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |