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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das zusammen mit dem Nachbargebäude eine wichtige Torfunktion am Beginn des schmalen Straßenzuges ausübt. Im Bereich der Untergeschosse Ständerkonstruktion, darüber deutlich ausgeprägter Geschossüberstand mit hohl gekehlten Füllhölzern und abschließendem Obergeschoss. Das Fachwerkgefüge wird an den Eckständern von einfachen Streben verfestigt. Das Haus hat einen baulichen Kern aus dem 16. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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