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Wohn- und Geschäftshaus mit ähnlichem Fassadenaufriss wie das benachbarte Haus Nr. 5: dreigeschossig erschlossen mit fünfachsiger, die Mitte betonender Fassade. Bemerkenswert ist die erhaltene Putzfassade mit Girlanden und von reichem Zierat umgebene Medaillons. Auf Grund der selten in ursprünglichem Zustand erhaltenen klassizistischen Putzfassade ist das Haus schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |